Wer kommt zu uns?
Wir behandeln Kinder vom 5. bis zum 18. Lebensjahr.
Wenn Ihr Kind bereits vor dem 18. Geburtstag in unserer Praxis behandelt wurde, dürfen wir die Behandlung mit Genehmigung der Krankenkasse bis zum 21. Lebensjahr fortführen.
Kinder, Jugendliche, Familien und Jugendhilfeeinrichtungen können sich an uns wenden, wenn es sich um folgende Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Symptome handelt:
- Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und/oder Hyperaktivität
- Lernschwierigkeiten und Entwicklungsverzögerungen
- Depressionen, lebensmüde Gedanken
- Selbstverletzendes Verhalten
- Angst- und Zwangserkrankungen
- Tic-Störungen
- Psychosen und Wahrnehmungsstörungen
- Seelische Verletzungen und Anpassungsstörungen
- Autismus-Spektrum-Störungen (ausschließlich Screening)
- Beziehungs- und Bindungsstörungen
- Essstörungen
- Störungen im Sozialverhalten
- Seelische Probleme als Folge von körperlichen Erkrankungen
- Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsidentitätsstörungen